Scheikh Abdur-Razzaq Ibn Abdul-Muhsin al-'Abbad, möge Allah ihn behüten, hat hier den Hadith der als Sayyidu l-Istighfar bekannat ist erklärt. Dessen Wortlaut ist: "O Allah, Du bist mein Herr. Niemand hat das Recht angebetet zu werden, außer Dir. Du hast mich erschaffen, und ich bin Dein Diener. Und ich bin meinem Vertrag und meinem Versprechen gegenüber treu, soweit ich in der Lage bin. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Schlechten, was ich beging. (Dieser Wortlaut kommt in einer der beiden Überlieferungen in al-Buchari vor) Ich erkenner all die Gnaden, die Du mir zugestanden hast an. Und ich gebe all meine Sünden Dir gegenüber zu. So vergib' mir, denn niemand kann die Sünden vergeben, außer Dir."
Author: Abdurazaq ibn Abdulmuhsin al-Abbad al-Badr
Translators: Abu Imran Murad Nail at-Turki
Publisher: http://www.salaf.de
Die Grundlagen der Religion, welche die allgemeinen Rechte von Nicht-Muslimen im Islam sichern. Die Arten nicht-muslimischer Gesellschaften innerhalb einer islamischen Nation und eine Einführung in allgemeine Rechte von Nicht-Muslimen im Islam. Das Recht der Nicht-Muslime auf die Bewahrung ihrer Menschenwürde mit einer Erläuterung historischer Vorfälle und Beweisen aus den Texten. Das Recht von Nicht-Muslimen auf Bewahrung ihrer Menschenwürde mit einer Erläuterung historischer Vorfälle und Beweisen aus den Texten. Der Islam gewährt den Angehörigen anderer Religionen das Recht, ihren Glauben zu praktizieren. Eine historische Analyse des islamischen Prinzips ´es gibt keinen Zwang in der Religion´. Der Islam gewährt den Angehörigen anderer Religionen das Recht, ihren Glauben zu praktizieren. Eine historische Analyse des islamischen Prinzips ´es gibt keinen Zwang in der Religion´. Teil 2. Das Recht von Nicht-Muslimen, ihren eigenen Gesetzen zu folgen und nicht gezwungen zu werden, dem islamischen Gesetz zu folgen. Beispiele für die Gerechtigkeit des Islam gegenüber Nicht-Muslimen und Gerechtigkeit als ein Recht. Weitere Beispiele islamischer Gerechtigkeit gegenüber Nicht-Muslimen und Gerechtigkeit als ein Recht. Schutz von Leben, Eigentum und Ehre von Nicht-Muslimen unter dem Islamischen Gesetz. Gut behandelt zu werden ist das Recht eines Nicht-Muslims unter dem Islam, nicht nur eine Sache der Höflichkeit.
Author: Salih ibn Husein al-'Aid
Translators: Dr. Ghembaza Moulay Mohamed
Publisher: Kooperatives Büro für die Da'wa-Arbei unter Ausländern in Rabwah/ Riyadh (Saudi-Arabien)
Ein lehrreiches Buch, welches unter anderem Themen des Wudu, Ghusl, Tayammum und des Steichens über die Strümpfe behandelt.
Author: Abdur Rahman ibn Abdul-Karim Al-Sheha
Reveiwers: Dawud Mitterhuber - Dr. Ghembaza Moulay Mohamed
Translators: Ahmad 'Atia
„Der Hauptgrund, warum dieses Büchlein geschrieben wurde, ist es, diejenigen zu erreichen, die an Gott glauben und diese zu veranlassen im Lichte der Vernunft und Überlieferung über die Inhalte ihres Glaubens nachzudenken.“ Der Autor
Author: Bilal Philips
Dieses Büchlein ist eine Zusammenstellung von Fragen und Antwoten, die oft über die Muslime und ihre Religion gestellt werden.
Reveiwers: Bilal Philips
Translators: Dr. Ghembaza Moulay Mohamed
Dieses wertvolle Buch besteht aus sechs Kapiteln, welche sind: Die erste Vorkehrung: Der Rufer muss Wissen über das haben, wozu er aufruft. Die zweite Vorkehrung: Der Rufer muss in seiner Da’wa geduldig sein. Er muss auch mit dem geduldig sein, wozu er ruft, was seiner Da’wa entgegensteht und was ihm an Schaden zukommt. Die dritte Vorkehrung: Weisheit Die vierte Vorkehrung: Der Rufer muss sich mit edlen Eigenschaften schmücken. Die fünfte Vorkehrung: Der Rufer muss die Hindernisse zwischen sich selbst und den Menschen entfernen. Die sechste Vorkehrung: Das Herz des Rufers muss offen für den sein, der ihm widerspricht.
Author: Muhammad ibn Salih Al-'Uthaimin
Reveiwers: Farouk Abu Anas
Translators: Abu Imran Murad Nail at-Turki
Publisher: http://www.salaf.de